Servicevereinbarung

Servicevereinbarung

Einführung

Veeting bietet Lösungen zur Durchführung virtueller Meetings, wie z.B. Standard Meetings, Off Records Meetings, Boardrooms und Webinare (nachfolgend "Dienste" genannt).

Veeting erbringt seine Dienstleistungen für Unternehmen, Organisationen, Verbände, Stiftungen unter Ausschluss natürlicher Personen (Einzelpersonen).

Der Kunde möchte die Dienste nutzen, um intern oder mit Dritten (nachfolgend "Benutzer") zu kommunizieren.

Daher kommen die Vertragsparteien nun wie folgt überein

1. Dienstleistungen

1.1 Virtuelle Meetings

Veeting bietet dem Kunden verschiedene Arten von virtuellen Meetings über das Internet. Die verschiedenen Arten von Meetings werden im Folgenden beschrieben:

Standard Meeting:

  • Audio und Video
  • 5 Teilnehmende
  • interaktives Whiteboard
  • Bildschirmfreigabe
  • Live-Chat
  • gemeinsame Nutzung von Dokumenten
  • Protokoll
  • Zusammenfassung
  • Präsentationen

Off-the-Record Meeting:

  • Audio und Video
  • End-to-End-Verschlüsselung
  • 5 Teilnehmende
  • interaktives Whiteboard
  • Bildschirmfreigabe
  • Live-Chat
  • gemeinsame Nutzung von Dokumenten
  • Präsentationen

Boardroom:

  • Audio und Video
  • 30 Teilnehmende
  • Integration mit Telefonie
  • Aufnahme
  • interaktives Whiteboard
  • Bildschirmfreigabe
  • Live-Chat
  • gemeinsame Nutzung von Dokumenten
  • Protokoll
  • Zusammenfassung
  • Präsentationen

Webinar:

  • Audio und Video
  • 100 Zuhörer
  • Integration mit traditioneller Telefonie
  • Aufnahme
  • interaktives Whiteboard
  • Bildschirmfreigabe
  • Live-Chat
  • gemeinsame Nutzung von Dokumenten
  • Protokoll
  • Zusammenfassung
  • Präsentationen

1.2 Technische Anforderungen

Um die Dienste nutzen zu können, sind die folgenden technischen Voraussetzungen erforderlich: Eine aktuelle Version von Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari, Chromium Edge oder Opera. übliches Mikrofon und Kamera angemessene Internetverbindung

1.3 Kundenkonto

Um die Dienste nutzen zu können, muss der Kunde ein oder mehrere Sitzungsorganisator-Konten erstellen. Für jedes Konto muss der Kunde eine E-Mail-Adresse registrieren.

Der Kunde muss ein sicheres Passwort unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsstandards wählen, es regelmässig ändern und vertraulich behandeln.

1.4 Benutzer

Zwei oder mehr Benutzer können die Dienste nutzen, sofern mindestens einer der Benutzer Zugriff auf ein Kundenkonto hat.

Der Kunde muss sicherstellen, dass die Benutzer die Dienste in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und insbesondere in Übereinstimmung mit Abschnitt 1.5 und 2. Nutzen.

1.5 Verbotene Nutzung der Dienste

Die Dienste dürfen nicht genutzt werden

  • die gegen geltendes Recht verstossen;
  • einen Computer, einen Dienst, ein System, ein Gerät, eine Technologie einer dritten Partei zu stören;
  • die die Rechte Dritter verletzen, wie z.B. das Recht auf Privatsphäre, geistiges Eigentum oder durch geltendes Recht geschützte Rechte.
  • Dienste, die bis zu einem bestimmten Alter nicht konsumiert werden dürfen, wie z.B. Pornographie

Insbesondere dürfen die Benutzer ohne die Zustimmung der anderen Benutzer deren persönlichen Daten nicht verarbeiten oder die Sitzung aufzeichnen.

2. Keine Notfalldienste

In keinem Fall darf der Kunde die Dienste nutzen, um Notfalldienste anzurufen, zu kommunizieren oder in irgendeiner Weise zu kontaktieren.

3. Verfügbarkeit der Dienste

Veeting wendet wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen und Sorgfalt an, damit die Dienste jederzeit verfügbar sind, mit Ausnahme geplanter Ausfallzeiten. Veeting wird dem Kunden solche geplanten Ausfallzeiten über die Website veeting.com mitteilen.

Veeting garantiert nicht, dass die Dienste jederzeit verfügbar sind.

4. Kundendaten und/oder Benutzerdaten

4.1 Definition

"Kundendaten" sind Daten, die sich auf den Kunden beziehen oder vom Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste verarbeitet werden. Kundendaten können unter anderem der Firmenname, die E-Mail-Adresse, Sprachaufzeichnungen, Whiteboards, Protokolle, Präsentationen usw. sein.

"Benutzerdaten" sind Daten, die sich auf den Benutzer beziehen oder vom Benutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste verarbeitet werden. Benutzerdaten können unter anderem der Name des Teilnehmers, die E-Mail-Adresse, Sprachaufzeichnungen, Zusammenfassungen, Präsentationen usw. sein.

4.2 Daten-Konformität

Die Parteien dürfen Daten nur in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verarbeiten.

Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, die Kundendaten und Benutzerdaten zum Zweck der Nutzung der Dienste zu verarbeiten.

Der Kunde garantiert, dass die Kundendaten und/oder die Benutzerdaten nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstossen. Der Kunde erkennt an, dass Veeting nicht verpflichtet ist, Kundendaten und/oder Benutzerdaten zu prüfen, zu validieren oder zu kontrollieren.

4.3 Vereinbarung zur Datenaufbereitung

Veeting verarbeitet ausschliesslich Kundendaten und/oder Benutzerdaten im Auftrag des Kunden und fungiert als Datenverarbeiter. Der Kunde ist allein berechtigt, die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Kundendaten und/oder Benutzerdaten zu bestimmen und fungiert als Datenverarbeiter.

Die Parteien müssen der Veeting-Datenverarbeitungsvereinbarung zustimmen.

4.4 Verfügbarkeit von Kundendaten und/oder Benutzerdaten

Veeting wendet wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen und Sorgfalt an, damit die Kundendaten und/oder Benutzerdaten jederzeit verfügbar sind, mit Ausnahme geplanter Ausfallzeiten. Veeting wird dem Kunden solche geplanten Ausfallzeiten über die Website veeting.com mitteilen.

Veeting garantiert nicht, dass die Kundendaten und/oder Benutzerdaten jederzeit verfügbar sind. Der Kunde hat für eine angemessene Sicherung der Kundendaten und Benutzerdaten zu sorgen.

4.5 Datenbeschaffung

Der Kunde kann die Kundendaten und/oder Benutzerdaten jederzeit abrufen.

Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung muss der Kunde seine Kundendaten und Benutzerdaten innerhalb von 6 Monaten nach der Kündigung sichern. Veeting ist berechtigt, alle Daten zu löschen, die der Kunde danach nicht mehr abgerufen hat.

5. Nutzungsrechte

5.1 Rechte zur Nutzung der Veeting Software

Soweit für die Nutzung der Dienste erforderlich, gewährt Veeting dem Kunden hiermit ein begrenztes, widerrufliches, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software von Veeting für die Dauer dieser Vereinbarung, vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung.

Der Kunde darf die Veeting-Software nur verwenden, um auf die Dienste zuzugreifen und sie zu nutzen.

5.2 Zugang und Nutzung von Dienstleistungen

Veeting gewährt dem Kunden hiermit ein nicht-exklusives Recht auf Zugang und Nutzung der Dienste für die Dauer dieser Vereinbarung, vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung.

6:^. White-Label Lösungen

Veeting bietet auch - gegen Aufpreis - White-Label-Lösungen an.

White-Label-Lösungen umfassen die folgenden Punkte:

  • Branding der Benutzeroberfläche
  • Integration in Kalendersystem
  • APIs zur Integration in fremde Lösungen
  • Integration in andere Kommunikationslösungen

7. Zahlungen

7.1 Gebühr pro Sitzung

Der Kunde kann wählen, ob er pro Meeting bezahlen möchte. In einem solchen Fall kann der Kunde eine bestimmte Anzahl von Sitzungen erwerben. Nach jeder Sitzung wird eine Sitzung von der Anzahl der erworbenen Sitzungen abgezogen. Die Preise sind auf der Website veeting.com angegeben.

7.2 Gebühr pro Sitzungsraum

Der Kunde kann wählen, ob er pro Sitzungsraum für einen Monat oder für ein Jahr bezahlen möchte. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, pro Sitzungsraum zu zahlen, kann er so viele Sitzungen im Laufe eines Monats bzw. eines Jahres abhalten, wie er möchte, wobei jeweils nur eine Sitzung pro Raum gleichzeitig stattfinden kann. Die Preise pro Sitzungsraum sind auf der Website veeting.com angegeben.

7.3 White Label Preise

Über die Preise für eine White Label Lösung werden nach der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung informiert.

7.4 Mehrwertsteuer

Wenn nicht anders vermerkt, sind alle Gebühren exklusive Mehrwertsteuer, falls diese zur Anwendung kommen.

7.5 Zahlungsmittel

Der Kunde muss die Dienstleistungen im Voraus mit Kreditkarte oder anderen Zahlungsmitteln bezahlen. Es gibt keine Rückerstattungen.

8. Haftungsbeschränkung

Vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist die Haftung der Parteien auf den Betrag beschränkt, den Veeting innerhalb des letzten Jahres vom Kunden erhalten hat.

Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Kunde gegen Abschnitt 1.5 und/oder Abschnitt 2 dieser Vereinbarung verstösst.

9. Beendigung und Kündigung

9.1 Beendigung und Kündigung

Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn der Kunde auf der Website das Kästchen "Ich stimme zu" anklickt, und endet automatisch 6 Monate nachdem der Kunde alle abonnierten Sitzungen abgehalten hat oder 6 Monate nach Ablauf der Dauer des Sitzungsraums.

Veeting kann diese Vereinbarung nach Belieben beenden. In letzterem Fall muss Veeting die vom Kunden gezahlten Gebühren anteilsmässig zurückerstatten.

9.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei kann die Erfüllung aussetzen oder dieses Abkommen (auf Wahl der nicht verletzenden Partei) jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei gegen dieses Abkommen verstösst und die Wiederherstellung nicht innerhalb von 15 Tagen nach einer Mitteilung erfolgt.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei, der Eröffnung eines Konkursverfahrens oder eines Antrags auf Gläubigerschutz oder einer gleichwertigen Situation kann die andere Vertragspartei dieses Abkommen mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

Kollisionsnormen des Schweizer Rechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die Gerichte am eingetragenen Sitz von Veeting.

Zuletzt aktualisiert: 13. April 2021

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